Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) zielt auf die Reduzierung von Schadstoffen und die fach- und umweltgerechte Entsorgung, Wiederverwendung und Verwertung von Elektrogeräten ab. Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes sind u.a. elektrische
Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Kommunikationselektronik, Spielzeuge oder Freizeitgeräte. Damit betrifft das Gesetz auch Geräte wie Uhren, Wecker, Lampen, Computerzubehör, elektronische Spiele etc., die als Werbeartikel genutzt werden.
Das Gesetz sieht eine Registrierungspflicht für Hersteller und Geräte vor. Dadurch kann für jedes Gerät der Hersteller festgestellt werden. Registrierstelle ist die Stiftung Elektro-Altgeräte. Hersteller im Sinne des Gesetzes ist derjenige der ein Gerät herstellt oder erstmals im Geltungsbereich des ElektroG in Verkehr bringt. Versäumt der Hersteller die Registrierung kann auch ein Vertreiber innerhalb der Lieferkette als Hersteller im Sinne des ElektroG gelten. Jeder Hersteller muss der Stiftung Elektro-Altgeräte Art und Menge neu in Verkehr gebrachter Elektrokgeräte mitteilen und Verwertungsquoten übermitteln. Die Stiftung Elektro-Altgeräte berechnet auf Basis dieser Daten welche Mengen elektrischer Altgeräte ein Hersteller zurücknehmen und entsorgen oder verwerten muss.
Das Geschenk stellt selbst keine Elektro- oder Elektronikgeräte her oder importiert auch keine derartigen Waren nach Deutschland. Wir achten darauf, dass unsere Zulieferer die von uns vertriebenen Elektrogeräte registrieren.
Detaillierte Informationen zum ElektroG finden Sie auf der homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.